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Folgende Dokumente sind für die Einzelfallhelfenden in Berlin ausschlaggebend:
Rundschreiben Soz Nr. 12/2020 Verfahren und Anwendungshinweise für die Bewilligung von Leistungen der Einzelfallhilfe durch freiberufliche Einzelfallhelfer
https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2020_12-978970.php
Da Einzelfallhilfe eine Leitung der Eingliederungshilfe ist, gilt die Ausführungsvorschrift Eingliederungshilfe (AV Eh)
https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/eingliederungshilfe-sgb-ix/dokumente-und-links/artikel.1424367.php